Gremien

In folgenden Gremien können sich Eltern an unserer Schule engagieren: 

Elternvertreter

Zu Beginn der ersten und dritten Klasse werden pro Klasse zwei Elternvertreter/innen gewählt. 

Die Klassenelternvertreter sind ein Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Klassenlehrkraft bzw. den Fachlehrkräften sowie der Schulleitung.

Gemeinsam mit den Elternvertreter/innen aller anderen Klassen bilden sie den Schulelternrat. 

Schulelternrat

Der Schulelternrat (SER) ist die gewählte Elternvertretung an unserer Schule und wird von den Vorsitzenden der Klassenelternräte gebildet.

Alle zwei Jahre wählen die Mitglieder des Schulelternrates den Vorstand.

Der SER nimmt die im Schulgesetz verankerten Mitwirkungsrechte der Eltern wahr und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten in den Schul- und Fachkonferenzen sowie dem Gemeindeelternrat.

Schulvorstand

An Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/-in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

Der Schulvorstand hat die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in §38a Abs. 3 NSchG festgelegt.

Der Schulvorstand entscheidet u.a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule.

 

Organigramm zur Gremienarbeit an unserer Schule